1. Geltung der Bedingungen Die AGB´s gelten als akzeptiert, sobald eine Anmeldung oder eine Teilnahme am Unterricht erfolgt.
2. Vertragsgegenstand / Anmeldung / Vertragsabschluss
2.1. Vertragsgegenstand sind Veranstaltungen, die mit dem Hundeführerschein Niedersachsen zusammenhängen, Welpen- und Junghundestunden, Beziehungsvertiefung, Aktivitäten, Beratung vor Ort und Seminare für Hund und Halter. Es besteht die Möglichkeit, sich vor Vertragsbeginn über Ausstattung, Inhalte und Abläufe kostenlos zu informieren. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der aktiven Mitarbeit des Hundehalters ab.
2.2. Die Kursstunden bzw. Gruppenstunden dauern je nach Gruppe zwischen 50 bis 60 Minuten. 2.3. Mit der Anmeldung zu einem Angebot bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Sie ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Gebühr.
2.4. Nach Bestätigung der Anmeldung zu Kursen, Seminaren, Workshops und Veranstaltungen von Man and Dog durch den Veranstalter erhält der Teilnehmer die Bankverbindung. Danach hat der Teilnehmer 14 Tage Zeit, die anfallenden Gebühren zu überweisen bzw. bar zu zahlen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Bezahlung, wird die Platzreservierung aufgehoben. Zur Aufhebung der Platzreservierung bedarf es keiner weiteren Mahnung seitens des Veranstalters.
3. Teilnahmevoraussetzungen
3.1. Es können nur Hunde teilnehmen, die über eine ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Es ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz auch die Teilnahme an Schulungen, Veranstaltungen u.ä. abdeckt. Ebenfalls sollte die Police keinen Leinen- und Maulkorbzwang, sowie den Schutz eines Fremdhüters beinhalten. Der Kunde hat auf Verlangen die Versicherungspolice vorzulegen.
3.2. Für Welpen und erwachsene Hunde, die am Trainingsbetrieb teilnehmen, sollte eine Grundimmunisierung gegen Staupe, Parvovirose, Hepatitis und Tollwut vorliegen. Der Kunde hat auf Verlangen den Impfpass des Hundes oder eine entsprechende veterinärärztliche Bescheinigung vorzulegen. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, vor der ersten Unterrichtsstunde die Trainerin über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, Läufigkeit, übermäßige Aggression oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren. Läufige Hündinnen können nur nach Absprache mit der Trainerin am Gruppenunterricht / Einzelunterricht teilnehmen.
3.4. In Fällen, in denen den Anweisung der Trainerin trotz entsprechender Belehrung nicht gefolgt wird und dadurch Gefahr für Mensch und Hund besteht oder der Trainingsbetrieb massiv gestört wird oder tierschutzwidrig gehandelt wird, kann das Betreuungsverhältnis vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums durch die betreuende Trainerin beendet werden.
3.5. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Gruppe besteht nicht. Die Trainerin behält sich das Recht vor, Teilnehmer / Hunde aus triftigen Gründen von Unterrichtsstunden auszuschließen (z.B. Hund ist überfordert, Teilnehmer stört die Gruppe). Des Weiteren behält sie sich vor, Unterrichtsstunden sowie Kurse nach eigenem Ermessen abzusagen oder abzubrechen. Weitere Schadensersatzansprüche gegen das Team von Man and Dog entstehen dadurch nicht.
3.6. Die Trainerin behält sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Voraussetzungen und dem Alter der Tiere anzupassen, sowie die Örtlichkeiten für die Trainingsstunden individuell zu bestimmen. Die Trainerin behält sich ebenfalls vor, etwaige vom Halter / Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel abzulehnen, sowie Hunde, die nicht für den Gruppenunterricht geeignet erscheinen, die Teilnahme zu verweigern. In diesem Fall besteht selbstverständlich die Möglichkeit, den Hund durch Einzelunterricht auf die Teilnahme am Gruppenunterricht vorzubereiten.
4. Ausfall des Trainings / Nichtteilnahme am Training / Rücktritt
4.1. Die Unterrichtsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt - es sei denn, sie werden auf Grund unzumutbarer Wetterbedingungen durch die Trainerin abgesagt. In diesem Fall werden die Teilnehmer bis spätestens eine Stunde vor Trainingsbeginn informiert und die Trainingsstunden nachgeholt. Ortswechsel beählt sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
4.2. Verspätungen des Kunden zu Unterrichtsstunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
4.3. Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn von Basiskursen, Workshops und Seminaren von Man and Dog in schriftlicher Form von dem Vertrag zurücktreten. Fr diesen Rücktritt werden nachfolgende Stornokosten fällig: bis zu acht Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 15 % der Veranstaltungsgebühr bis zu sechs Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 30 % der Veranstaltungsgebühr bis zu vier Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 40 % der Veranstaltungsgebühr bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 60 % der Veranstaltungsgebühr unter zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 100 % der Veranstaltungsgebühr.
4.4. Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Einzeltrainings oder Sachkundeprüfung muss mindestens 48 Stunden vorher durch den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt diese nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe angerechnet. Sagt der Kunde rechtzeitig und aus wichtigem Grund ab, wird diese Ausbildungseinheit ohne weitere Kosten nachgeholt.
4.5. Bei Teilnahme an Gruppenstunden muss die Stunde gezahlt werden, wenn die Absage unter 24 Stunden erfolgt.
4.6. Bei Nichtzustandekommen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs / eine Gruppe / einer Veranstaltung zu einem avisieserten Starttermin kann der Kurs abgesagt werden.
In diesem Fall werden bezahlte Gebühren zurückerstattet und / oder ein Alternativtermin bekannt gegeben.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Man and Dog über den Betrag verfügen kann.
5.2. Man and Dog kann Zahlung per Vorkasse verlangen.
5.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Man and Dog berechtigt, vom Vertrag zurücktreten oder von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.
5.4. Die Sechserkarten sind ab dem Kaufdatum für 1 Jahr gültig. Eine Rück- oder Auszahlung nicht abgenommener Stunden sowie eine Übertragung auf andere Personen kann nicht erfolgen.
6. Haftung
6.1. Man and Dog übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und / oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entsehen, sowie für Schäden / Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
6.2. Der Teilnehmer haftet für die von sich und seinem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte (Kunden)-Hunde. Jegliche Begleitpersonen sind durch den / die Teilnehmer von dem Haftungsausschuß in Kenntniss zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunde und der Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
6.3. Alle Trainings-, Sport- und Übungsgeräte sind ausschließlich für Hunde zugelassen. Das Betreten dieser ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
6.4. Soweit der Kunde durch den Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde ab da allein die Verantwortung hierfür.
6.5. Teilnehmern unter 18 Jahren bedürfen der schriftlichen Erlaubnis der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten.
7. Sonstiges
7.1. Hunde sind Lebewesen mit individuellen Charaktereigenschaften. Eine Erfolgsgarantie kann daher nicht gegeben werden, da der Erfolg vom Teilnehmer / Hund abhängt.
7.2. Copyright: Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von Man and Dog vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
7.3. Foto- und Filmaufnahmen: Während des Trainings werden hin und wieder Fotos- und Filmaufnahmen gemacht. Die Film- und Fotoaufnahmen unterliegen dem Copyright von Man and Dog und können zu Werbe- und Medienzwecken eingesetzt werden. Sollte ein Teilnehmer dies NICHT wünschen, so muss gesondert persönlich bei der Trainerin darauf hingewiesen werden. Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit Man and Dog erstellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden. Der Organisator kann eine unentgeltliche Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger verlangen. Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit Man and Dog erstellt wurden, können vom Organisator zu Veröffentlichungszwecken, PR-Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung ohne vorherige Absprache genutzt werden.
7.4. Bei Anreise zum Kunden wird generell ein Kilometergeld in Höhe von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer (ab dem Betriebssitz) berechnet.
7.5. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 7.6. Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.7. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten AGB zur Folge.
7.8. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Gerichtsstand ist Hildesheim