Die theoretische Prüfung besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen zu fünf verschiedenen Themenbereichen. Für die Beantwortung der Fragen stehen dir 45 Minuten zur Verfügung.
Solltest du Schwierigkeiten beim Lesen haben, unterstützen wir dich gerne: Eine von uns gestellte Hilfsperson kann dir die Fragen vorlesen und deine Antworten nach deiner Anweisung markieren. Bitte gib uns bei der Anmeldung Bescheid, wenn du diese Hilfe in Anspruch nehmen möchtest.
Prüfungsgebühr: 59,50 €*
Im praktischen Prüfungsteil (Dauer ca. 60 Minuten) zeigst du gemeinsam mit deinem Hund, dass ihr euch sicher und rücksichtsvoll im öffentlichen Raum bewegt – ohne andere zu gefährden oder zu belästigen. Die Prüfung bezieht sich immer auf das jeweilige Mensch-Hund-Team. Für die Teilnahme empfehlen wir ein Mindestalter deines Hundes von 12 Monaten.
Prüfungsgebühr: 75,00 €*
Alle Prüfungstermine stimmen wir individuell mit dir ab.
* Preise inkl. MwSt.
Seit 01. Juli 2011 gilt eine Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG)
Wichtige Punkte sind unter anderem
• die Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip
• Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung
• Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde für Hundehalter
Ab dem 01. Juli 2013 ist auch der § 2 bezüglich des Nachweises der Sachkunde in Kraft getreten. Danach muss zukünftig jeder, der einen Hund halten will, die dafür erforderliche Sachkunde nachweisen. (Wer schon jetzt länger als zwei Jahre als Hundehalter angemeldet ist, gilt grundsätzlich als sachkundig.)
Wer nach einer Unterbrechung oder zum ersten Mal einen Hund anschaffen möchte, muss in anerkannten Verfahren seine Sachkenntnis erwerben und so der Behörde nachweisen.
Dabei muss die theoretische Prüfung vor der Anschaffung des Hundes und die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung abgelegt werden. Vorbereitungskurse sind obligatorisch, die Prüfung kann auch ohne Teilnahme an einem Kurs abgelegt werden.
Durch die Zertifizierung vor der Tierärztekammer Niedersachsen und die Anerkennung durch den Landkreis Hildesheim sowie das Bundesministerium BMELV Niedersachsen sind wir berechtigt die theoretische und praktische Prüfung zur Sachkunde abzunehmen